Frankfurt begrenzt Bauturbo und schließt Einfamilienhäuser aus
Bauturbo wird mit klaren Grenzen eingeführt
In Frankfurt sollen die neuen Beschleunigungsregeln für Baugenehmigungen zur Wohnraumschaffung genutzt werden, allerdings nicht pauschal und nicht auf Kosten der städtebaulichen Qualität. Der Magistrat hat ein Eckpunktepapier vorgelegt, das die Anwendung des sogenannten Bauturbos an strikte Voraussetzungen knüpft.
Die Stadtverwaltung betont, dass beschleunigte Verfahren nur dort greifen sollen, wo ein klarer Konsens für eine Bebauung besteht oder wo bereits weit fortgeschrittene Planungen vorliegen. Zugleich wird deutlich ausgeschlossen, dass Einfamilienhäuser oder Mikroapartments vom Bauturbo profitieren sollen. Begründet wird das mit dem geringen Beitrag solcher Vorhaben zur Schaffung eines zusätzlichen Wohnungsangebots.
Ausgeschlossene Flächen und Einschränkungen
- Keine Anwendung im Außenbereich und in Landschaftsschutzgebieten
- Ausgeschlossen sind Gewerbe- und Industriegebiete
- Bei komplexen städtebaulichen Vorhaben bleiben traditionelle Verfahren mit Bebauungsplänen erhalten
Auch bestehende städtische Vorgaben bleiben verbindlich. So gilt der Baulandbeschluss: Mindestens 30 Prozent der neuen Wohnungen müssen gefördert sein, zudem sind 15 Prozent der Flächen für gemeinschaftliches oder genossenschaftliches Wohnen vorzuhalten. Bauherrn müssen Beratungen durchführen und städtebauliche Verträge mit der Stadt abschließen, die unter anderem Bauverpflichtungen enthalten.
Planungsdezernent Marcus Gwechenberger führt aus: «Beschleunigen dort, wo der Weg bereits geebnet ist, aber nicht auf Kosten sozialer Ziele oder der Planungshoheit der Stadt.» Ohne solche Sicherungen bestehe die Gefahr, dass Beschleunigungsregeln Spekulation und Preistreiberei begünstigen.
Konkrete Anwendungsfälle
Als Orte, an denen der Bauturbo eingesetzt werden kann, nennt das Papier bereits vorbereitete Flächen wie Römerhof in Bockenheim, Nördlich Lurgiallee im Mertonviertel und Am Hollerbusch in Nieder-Eschbach. Auch das Entwicklungsgebiet am Gutleuthafen sowie das Areal des ehemaligen Panoramabads in Bornheim stehen auf der Liste. Bei Nachverdichtungen kommt der Bauturbo zum Tragen, wenn dafür ein Rahmenplan vorliegt, etwa im Mittleren Norden zwischen Ginnheim und Preungesheim.
Für Frankfurt bedeutet das: Beschleunigung ja, aber zielgerichtet. Insbesondere Schutzwürdiges wie gewachsene Einfamilienhausquartiere werden vom Verfahren ausgespart, um Nachbarschaften und städtebauliche Qualität zu bewahren.
Der Magistrat legt den Stadtverordneten das Eckpunktepapier nun zur Beschlussfassung vor. Entscheidend wird sein, wie streng die Stadt die Kriterien auslegt und wie wirksam die vertraglichen Vorgaben gegen Spekulation wirken.

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